Vergütung

Für das Erstellen eines Pflegegutachtens für Gerichte/ Versicherungen/ Kanzleien, beläuft sich der Stundensatz nach dem Vergütungs- und Entschädigungsgesetz ( JVEG)

Die Vergütung für mündliche Beratungen werden individuell und nach Umfang berechnet.

Für Privatpersonen wird die Vergüting individuell je nach Schwierigkeitsgrad festgelegt.

Reisekosten (0,30€/km) und die Fahrzeit kommen hinzu. (Stundensatz + Reisekosten + Zeitaufwand)

Ansprechpartnerin:

Jennifer Simmert

63457 Hanau

Hessen, Deutschland