Vergütung
Für das Erstellen eines Pflegegutachtens für Gerichte/ Versicherungen/ Kanzleien, beläuft sich der Stundensatz nach dem Vergütungs- und Entschädigungsgesetz ( JVEG)
Die Vergütung für mündliche Beratungen werden individuell und nach Umfang berechnet.
Für Privatpersonen wird die Vergüting individuell je nach Schwierigkeitsgrad festgelegt.
Reisekosten (0,30€/km) und die Fahrzeit kommen hinzu. (Stundensatz + Reisekosten + Zeitaufwand)
Ansprechpartnerin:
Jennifer Simmert
63457 Hanau
Hessen, Deutschland